Parcours

3D Bogenparcours Regeln

  1. Grundsätzliches
    Jeder Schütze haftet für seinen Schuss und muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr! Für eventuelle Personen- oder Sachschäden wird nicht gehaftet.
    Kinder und Jugendliche dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
  2. Der Bogenparcours darf nur in Reihenfolge der 3D Ziele, aufsteigend ab Nr. 1, gegangen werden.
  3. Jeder Schütze muss sich vor dem Schuss vergewissern, dass die Schusslinie und der Raum dahinter frei sind und weder Mensch noch Tier gefährdet ist.
    Durch Zurufen verständigen! Alle Personen müssen beim Abschuss hinter dem Schützen stehen.
  4. Es darf nur auf die aufgestellten 3D Tiere geschossen werden. Schüsse in die Luft, absichtliche Schüsse auf Pflanzen und Bäume sowie Schüsse auf lebende Tiere sind untersagt!
  5. Wenn Sie im Bereich der 3d Ziele nach verschossenen Pfeilen suchen, den Bogen gut sichtbar vor das Ziel stellen. Nachkommende Schützen müssen mit dem Schießen warten, bis sich niemand mehr im Zielbereich befindet.
  6. Es ist untersagt, die 3D Ziele eigenmächtig zu verstellen. Die Ziele nicht aus der Befestigung reißen (beim Ziehen festhalten).
  7. Auf dem Bogenparcours und im Wald herrscht strengstes Rauchverbot. Keine Benutzung des Parcours unter Alkoholeinfluss!
  8. Ab Einsetzen der Dämmerung wird nicht mehr geschossen. Gibt es Sichtbehinderungen, z.B. wegen Dämmerung oder Nebel, muss das Schießen aus Sicherheitsgründen sofort eingestellt werden.
  9. Jeder Parcoursbesucher wird gebeten auf Sauberkeit zu achten.
  10. Das Betreten des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr. Der Schütze ist für jeden von ihm abgeschossenen Pfeil und eventuell dadurch entstandenen Schaden oder Verletzungen von Personen oder Tieren voll verantwortlich. Der Sportschützenverein Markgröningen übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden, die sich auf diesem Gelände ereignen. Keine Haftung bei Schäden durch höhere Gewalt.
  11. Compoundbögen, Armbrust und Jagdspitzen sind auf dem Parcours verboten.
  12. Nichteinhaltung der Parcoursregeln hat den Verweis vom Parcoursgelände ohne Erstattung des Startgeldes zur Folge.