Wer einige Zeit mit vereinseigenen Waffen trainiert hat, möchte sich in der Regel irgendwann ein eigenes Sportgerät anschaffen um seine Ergebnisse zu verbessern.
Dabei muss man unterscheiden zwischen erlaubnisfreien Waffen und erlaubnispflichtigen Waffen.
Erlaubnisfrei erworben werden kann
– Pfeil und Bogen
– Armbrust (auf dem Vereinsparcours nicht zugelassen)
– Luftdruckwaffen mit einer Mündungsenergie von maximal 7,5 Joule
Ein entsprechendes Mindestalter ist dabei zu beachten.
Erlaubnispflichtige Waffen erfordern eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK). Diese ist nicht zu verwechseln mit dem gerne in Krimis genannten Waffenschein. Dieser ist nicht zum Besitz einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe erforderlich sondern nur zum führen in der Öffentlichkeit.
Mit einer Waffenbesitzkarte ist es gestattet klein- oder großkalibrige Kurz- oder Langwaffen zu erwerben. Dabei unterscheidet man außerdem zwischen Büchsen und Flinten, Einzel- und Mehrladern, Repetierern und halbautomatischen Waffen. Es gibt drei unterschiedliche Arten einer Waffenbesitzkarte:
– WBK grün für Sportschützen und Jäger zum Erwerb von halbautomatischen Kurz- und Langwaffen
– WBK gelb für Sportschützen zum Erwerb von Einzelladern, Flinten und Repetierern
– WBK rot für Sammler und Sachverständige
Die Erteilung einer Waffenbesitzkarte erfolgt durch die lokale Behörde, dem Amt für öffentliche Ordnung und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden die im Waffengesetz genannt sind:
– Vollendung des 18. Lebensjahrs
– waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
– Nachweis der Sachkunde
– Bedürfnis
– eine Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
Eine Waffenbesitzkarte berechtigt zum Transport von Waffen sofern ein Bedarf vorliegt, d.h. zum Schießstand oder zur Reparatur. Der Transport muss so erfolgen dass die Waffe nicht schussbereit (entladen, kein Magazin in der Waffe) und nicht zugriffsbereit (in einem verschlossenen Behältnis) ist. Munition ist getrennt von der Waffe zu transportieren. Beim Transport ist die Waffenbesitzkarte sowie ein gültiges amtliches Ausweisdokument mitzuführen.